Ablauf
Zu Beginn sind zur Abklärung der Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung 1-3 Sprechstunden je 50 Minuten obligatorisch. Bei gegebener Indikation werden 2-4 probatorische Sitzungen durchgeführt und im Anschluß kann eine Kurzzeittherapie insgesamt 24 Sitzungen (12 KZT1+ 12 KZT2) bzw. eine Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen beantragt werden.
In der Regel findet eine Sitzung pro Woche statt.
Bei sehr hoher Dringlichkeit kann nach einer Sprechstunde eine Akutbehandlung (12 Sitzungen) beantragt werden.
Es können Sitzungen auch über Video durchgeführt werden.
Abrechnung
Die Kosten werden sofern eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt von den gesetzlichen und privaten Kassen übernommen.
Hier können Sie Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung zum Thema herunterladen:
Ambulante Psychotherapie